Allgemeine Geschäftsbedingungen Kohlberger EDV GmbH, Stand vom 24.09.2024
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen von Kohlberger EDV GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Kohlberger EDV GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kohlberger EDV GmbH werden sowohl im Internet unter www.edv-kohlberger.de veröffentlicht als auch auf Anforderung zugesandt. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Besteller. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Kohlberger EDV GmbH.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware/Dienstleistung zustande.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Kohlberger EDV GmbH vertreibt Hard-, Software- und software-basierte IP-Telefonanlagen. Vertragsgegenstand ist der Verkauf von: Software, Komplettsystemen (Software und Hardware) Dienstleistungen und Zubehör. Leistungsinhalt- und Umfang der gelieferten Ware/Dienstleistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Sofern wir mit der Inbetriebnahme des Gesamt Systems beauftragt sind, hat der Besteller die notwendigen räumlichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Betriebsbereitschaft des Systems und der Telefone herbeigeführt werden kann.
3.2. Der Besteller erhält das einfache nicht ausschließliche Recht, die erworbene Software zeitlich unbegrenzt in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Zu diesem Zweck werden dem Kunden eine Kopie der Software und ein dazu gehöriges Handbuch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, das ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt ist.
3.3 Voraussetzung für die Erbringung von Supportleistungen und Updates ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages, in dem die Leistungen definiert sind. Bei Zahlungsverzug kann die Ausführung von Supportleistungen und Updates bis zur vollständigen Bezahlung eingestellt werden.
4. Lieferungen und Leistungen
4.1. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt vorbehalten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.3. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen von Kohlberger EDV GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Kohlberger EDV GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Gerät Kohlberger EDV GmbH mit einer Lieferung in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer von Kohlberger EDV GmbH schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist von dem Teil des Vertrag zurücktreten der noch nicht geliefert wurde.
4.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist Kohlberger EDV GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahren-übergang.
5. Stornierung und Abnahmeverweigerung
5.1. Falls der Kunde eine von Kohlberger EDV GmbH bestätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert, ohne dazu berechtigt zu sein, oder unberechtigt die Abnahme bestellter Vertragswaren ganz oder teilweise trotz einer Nachfrist von 10 Tagen verweigert, ist Kohlberger EDV GmbH berechtigt, ohne weitere Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30% des Bestellwerts der stornierten oder nicht abgenommenen Vertragswaren von dem Kunden zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Kohlberger EDV GmbH entstandene Schaden wesentlich geringer ist als der pauschale Schadensersatzanspruch. Wahlweise ist Kohlberger EDV GmbH auch berechtigt, den aus der Stornierung oder Abnahmeverweigerung des Kunden entstandenen Schaden auch konkret zu berechnen. Weitergehende Rechte von Kohlberger EDV GmbH werden durch die vorstehende Regelung nicht ausgeschlossen.
5.2. Eine Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Wird der Liefertermin auf Wunsch des Kunden um mehr als vier Wochen verschoben, ist Kohlberger EDV GmbH berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Bestellwertes zu fordern.
6. Abnahme und Gefahrenübergang
6.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt gewissenhaft auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Rüge hat eine genaue Bezeichnung der gerügten Mängel zu enthalten. Die Verpflichtung trifft den Kunden auch dann, wenn die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Übernahme von Spedition, Post, Bahn etc. diesen gegenüber schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um verdeckte Mängel, so beginnt die oben bezeichnete Frist von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem diese erstmals offenkundig werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist werden Mängelrügen nicht mehr anerkannt.
6.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
6.3. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, Paket-/Postdienst oder dessen Beauftragte, über. Die Bestimmung gilt auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Die sich aus den jeweils gültigen Preislisten und Angeboten ergebenden Preise verstehen sich ab Lager. Gesetzliche Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden zusätzlich berechnet.
7.2. Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungs-stellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
7.3. Kohlberger EDV GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist EDV-Kohlberger berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
7.4. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden wegen von Kohlberger EDV GmbH nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
7.5. Überschreitet der Kunde den in Ziffer 7.2. genannten oder einen mit Kohlberger EDV GmbH gesondert schriftlich vereinbarten Zahlungstermin so hat das zur Folge, dass alle Zahlungsansprüche von Kohlberger EDV GmbH aus der Geschäfts-verbindung mit dem Kunden auch dann sofort fällig werden, wenn Kohlberger EDV GmbH für die Forderungen Ratenzahlung vereinbart hat.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die an den Kunden gelieferten Vertragswaren bleiben Eigentum von Kohlberger EDV GmbH bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die Kohlberger EDV GmbH aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen.
8.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Kohlberger EDV GmbH hinzuweisen und Kohlberger EDV GmbH dies schriftlich anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Kohlberger EDV GmbH berücksichtigt. Berücksichtigt der Kunde die Rechte von Kohlberger EDV GmbH nicht, haftet der Kunde Kohlberger EDV GmbH gegenüber für den entstandenen Schaden.
8.3. Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Kohlberger EDV GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in § 323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedürfte.
8.4. Soweit Kohlberger EDV GmbH in Ausübung des Eigentums-vorbehalts Vertragswaren bei dem Kunden oder bei Dritten sicherstellt, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8.5. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware, im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware, bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an Kohlberger EDV GmbH ab. Der Kunde ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungs- berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von
Kohlberger EDV GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Kohlberger EDV GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche diese Abtretung offenlegen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät.
8.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungs-ansprüche von Kohlberger EDV GmbH um mehr als 20%, gibt Kohlberger EDV GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
8.7. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Kohlberger EDV GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Kohlberger EDV GmbH benutzt werden. Weitergehende Ansprüche von Kohlberger EDV GmbH werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
9.1. Angaben von Kohlberger EDV GmbH zu den Produkten und Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben, wenn nicht Kohlberger EDV GmbH ausdrücklich schriftlich bestimmte Eigenschaften des Produktes oder der Leistung zusichert oder garantiert. Die technischen Daten und Beschreibungen von Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Kohlberger EDV GmbH als solche schriftlich bestätigt wurden.
9.2. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Kohlberger EDV GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
9.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Stromart oder – Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
9.4 Die Gewährleistung entfällt soweit der Besteller selbst oder durch Dritte die gelieferten Waren oder Dienstleistungen verändert hat, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
9.5. Diese Gewährleistungsansprüche gegen Kohlberger EDV GmbH beginnen mit Ablieferung der Sache und verjähren in 12 Monaten. Sie sind nicht übertragbar. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ist ein weiterer Kunde in der Lieferkette ein Verbraucher, so werden die Ansprüche des Kunden nach § 478 BGB von der vorstehenden Regelung nicht berührt. Unabhängig davon gibt Kohlberger EDV GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
9.6. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Kohlberger EDV GmbH Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) durch Kohlberger EDV GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Kohlberger EDV GmbH über. Weitere oder andere als die vorstehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst oder an Rechtsgütern des Bestellers entstanden sind, wie beispielsweise entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, soweit Kohlberger EDV GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für pflichtwidrige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.7. Im Falle der Nacherfüllung übernimmt Kohlberger EDV GmbH alle erforderlich werdenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere Versicherungs-, Verpackungs- und Lagerkosten, trägt der Kunde.
9.8. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Kohlberger EDV GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
9.9. Werden Vorführgeräte oder gebrauchte Sachen geliefert, so entfällt jegliche Gewährleistung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so beträgt die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache.
9.10. Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, soweit Kohlberger EDV GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für pflichtwidrige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Haftung
10.1. Die Haftung von Kohlberger EDV GmbH aus Gewährleistung ist in Ziffer 9. geregelt. Soweit sich aus den Nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Kohlberger EDV GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Kohlberger EDV GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
10.2 Der Besteller ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich. Die Haftung für Datenverluste wird daher auf den typischen Wieder-herstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
10.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Kohlberger EDV GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Vorstehende haftungs-ausschlüsse und Begrenzungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der pflichtwidrigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit eine Haftung von Kohlberger EDV GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11 . Haftungsausschluss für Lizenzberatung
11.1 Bitte beachten Sie, dass unsere Lizenzberatung auf unserem besten und aktuellen Wissensstand basiert. Wir bemühen uns stets, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Dennoch können wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen und schließen jegliche Haftung aus. Unsere Beratung dient lediglich als Orientierungshilfe und ersetzt nicht die Konsultation eines spezialisierten Lizenzberaters. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die für Ihre spezifischen Anforderungen und Umstände relevanten Lizenzen sowie rechtlichen Bestimmungen zu überprüfen und einzuhalten.
12. Export- und Importgenehmigungen
12.1. Von Kohlberger EDV GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden unter Umständen genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft, 65760 Eschborn/Ts 1, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
12.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Kohlberger EDV GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Kohlberger EDV GmbH.
13. Webhosting/Domainhosting
13.1 Eine durch uns gehostete Domain verlängert sich jährlich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht 3 Monate vor Ablauf, des im Vertrags angegeben Zeitraums, gekündigt wird. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt die Domain zum Ende des bezahlten Zeitraums an den Registrar zurückzugeben. Für einen Verlust der Domain haftet in diesem Fall der Kunde. Kohlberger EDV GmbH haftet weiterhin nicht für Kosten die aufgrund des Verlusts und/oder der Neuregistrierung der Domain anfallen. Eine Haftung für verlorene Umsätze und/oder Geschäftsausfall, durch nicht-erreichbarkeit der gekündigten Domain und des E-Mail-Verkehrs wird ebenfalls ausgeschlossen.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2. Ist der Kunde Unternehmer gem. § 14 BGB , so gilt folgendes: Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck-, Wechsel- und Urkundsklagen, ist Erding.
Kohlberger EDV GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschluss Gesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
14.4. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung der Kohlberger EDV GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
14.5. Kohlberger EDV GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Die neuen Geschäftsbedingungen werden zwischen Kohlberger EDV GmbH und dem Kunden auch im Falle einer längeren andauernden Geschäftsverbindung ab der Bestellung verbindlich, die der Kunde nach Erhalt der neuen Geschäftsbedingungen bei Kohlberger EDV GmbH aufgibt.
14.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Diese werden vielmehr in Abstimmung zwischen Kohlberger EDV GmbH und dem Besteller durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.